Erstellen von spezifischen Brandschutzordnungen
Ein zentrales Element des organisatorischen Brandschutzes sind die nach DIN 14096 erstellten Brandschutz-
ordnungen. Diese gliedern sich in drei Teile, welche sich an unterschiedliche Personen richten.
Die Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in der baulichen Anlage aufhalten,
zum Beispiel Bewohner, Beschäfigte, Besucher.
Die Brandschutzordnung Teil B richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen
Anlage aufhalten, zum Beispiel Bewohner und Beschäftigte. Sie enthält ergänzende Informationen.
Sie wird an diesen Personenkreis ausgegeben.
Die Brandschutzordnung Teil C richtet sich an die Personen, denen besondere Brandchutzaufgaben übertragen
wurden, z.B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Räumungshelfer. In ihr sind die besonderen
Verfahrensweisen und Zuständigkeiten beschrieben und sie ist Teil der Unterweisung.
Während Teil A noch recht allgemein gehalten und damit zumeist universell passend ist, sind die anderen Teile
betriebs- oder projektspezifisch zu erstellen, da sie auf die vorhandenene Infrastruktur sowie auf die Normal-
und Notfallorganisation des speziellen Umfeldes bezogen und abgestimmt sein muss.
In den Brandschutzordnungen wird die Umsetzung der Anforderungen eines Brandschutzkonzeptes beschrieben
und konkrete Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes werden festgelegt.
Durch die Festlegung der Maßnahmen sowie Schulung, Unterweisung und Sensibilisierung aller Personen
wird die Wahrscheinlichkeit eines Brandes verringert und bei einem Brand eine schnelle Reaktionszeit ermöglicht.
Das schützt Ihren Betrieb vor einem wirtschaftlichen Schaden und rettet den Beschätigten und Besuchern und
auch Ihnen möglicherweise das Leben.
Sprechen Sie mich gerne zur Erstellung der Brandschutzordnungen und grundsätzlichen Beratung und
Unterstützung bei adäquaten und praxistauglichen Brandschutzmaßnahmen und Unterweisungen an.