Erstellen von Sicherheitskonzepten für Großveranstaltungen

Für Betreiber von Versammlungsstätten, Behörden der Gefahrenabwehr und Veranstalter von Events
hat die Erstellung von Sicherheitskonzepten in den letzten Jahren klar an Bedeutung gewonnen. 

Allerdings sind dabei einige Fragen gar nicht so einfach zu beantworten:
Wann wird ein Sicherheitskonzept  formal oder inhaltlich benötigt? Was soll eine solches Konzept alles
behandeln? Und wer darf es erstellen?

Die jeweiligen landesrechtlichen Verordnungen für Sonderbauten (z.B. die Versammlungsstättenverordnungen)
fordern zwingend ein Sicherheitskonzept ab 5000 Besucherplätzen. Aber auch für weniger als 5000 Besucher
ist ein mit den Behörden abgestimmtes Konzept notwendig, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert.
Ebenso fordern immer mehr Genehmigungsbehörden entsprechende Konzepte bei Großveranstaltungen
im öffentlichen Raum.

Bei den Inhalten eines solchen Dokumentes sind die Aussagen der Rechtsvorlagen allerdings nicht in Gänze
konkret gefasst. Viele unterschiedliche Rechtsbereiche kommen hier zusammen und müssen beachtet,
interpretiert, zusammengeführt und umgesetzt werden.

Bei dieser Herausforderung unterstütze ich Sie bereits ab Planungsbeginn und begleite den kompletten
Projektablauf bis zur Realisierung und Umsetzung. Behördenkommunikation, inklusive der Erstellung von
Bauvorlagen und Plänen, gehört zu dieser Unterstützung, ebenso die Beratung in allen sicherheitsrelevanten
Fragen zur Veranstaltung.

Ein Sicherheitskonzept ist allerdings keine Unterlage, die einmal erstellt und fortan einfach unverändert immer weiter
genutzt werden kann. Da sich die Gegebenheiten und Anforderungen während eines Projektzeitraums und auch bei
wiederkehrenden Veranstaltungen ändern, ist das Sicherheitskonzept immerfort den Voraussetzungen anzupassen.
Aus diesem Grund halte ich eine konsequente Projektbetreuung und ständige Überprüfung für unerlässlich.