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Abnahmen und Begehungen
Die Abnahme einer Veranstaltung oder der Aufbauten obliegt in erster Linie den jeweiligen Genehmigungsbehörden.
Regelmäßig wird eine solche Abnahme nach der Einrichtung von temporären Versammlungsstätten oder in Form
einer Gebrauchsabnahme nach der Errichtung von fliegenden Bauten durchgeführt.
Häufig wird auch nach einer "Abnahme durch einen Meister für Veranstaltungstechnik" gefragt, was genau
genommen nicht ganz korrekt ist. Gemeint ist hier in der Regel die Tätigkeit als Verantwortlicher für
Veranstaltungstechnik (VfVt). Die Tätigkeit als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik ist in den jeweiligen
Verordnungen zu Versammlungsstätten der Bundesländer beschrieben.
In Nordrhein-Westfalen ist das die Sonderbauverordnung (SBauVO) aus dem Jahre 2009.
Aufgabe der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik ist es im Wesentlichen, die Sicherheit und Funktionsfähigkeit
der technischen Einrichtungen, insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes zu gewährleisten.
Diese Dienstleistung biete ich Ihnen gerne an.
Sowohl die Abnahme einer Veranstaltung als auch die Tätigkeit als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik gehen
zumeist mit einer sicherheitstechnischen Begehung des Spielortes und der Aufbauten einher. Bei dieser werden
die unterschiedlichen sicherheitstechnischen Aspekte und festgelegte Maßnahmen ganzheitlich überprüft.
Zu meinen angebotenen Leistungen bei Abnahmen und Begehungen gehören unter anderem:
· grundsätzliche sicherheitstechnische Begehungen von Veranstaltungs-Locations
· Begehungen von temporären Versammlungsstätten vor, während und nach der Einrichtung
· Begleitung von Bau- und Gebrauchsabnahmen samt Behördenkommunikation
· Betriebsbegehungen als Fachkraft für Arbeitssicherheit
Selbstverständlich erfolgt auch eine ausführliche Dokumentation der Begehungen und eine Auswertung samt Beratung.