Gefährdungsbeurteilungen

Das zentrale Instrument bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist ganz eindeutig die Gefährdungsbeurteilung.

Sie taucht unter den verschiedensten Begrifflichkeiten in allen wesentlichen Regelungen zum Arbeitsschutz auf.
Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 sprechen von der "Beurteilung der Arbeitsbedingungen",
die Betriebssicherheitsverordnung fordert explizit eine Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel.

Die Verpflichtung trifft alle Arbeitgeber, bzw. Unternehmer mit arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten,
auch wenn eine Unterstützung und Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) erfolgt oder
eine Schulung für das "Unternehmermodell" des jeweiligen Unfallversicherungsträgers belegt wurde.

Von den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung hängen der Handlungsbedarf und die Maßnahmen ab.
Sie muss aktuell sein, schriftlich dokumentiert werden sowie im Wesentlichen durchgeführt und zutreffend sein,
das bedeutet insbesondere:
· wesentliche Gefährdungen sind ermittelt und zutreffend bewertet
· die relevanten Tätigkeiten und Arbeitsplätze im Betrieb sind betrachtet
· Arbeiten am Veranstaltungs- oder Produktionsort sind ebenfalls aufgenommen.
· besondere Personengruppen werden berücksichtigt.
· Arbeitsmittel werden (vor der Beschaffung) beurteilt 

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit kenne ich die Methoden der Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung sowie
die Anforderungen an festzulegende Maßnahmen und Wirksamkeitskontrollen samt Dokumentation. 

Durch die langjährige Tätigkeit als Meister für Veranstaltungstechnik für Dienstleister, Betreiber und Veranstalter
kenne ichzudem die typischen Herausforderungen der Veranstaltungsbranche und viele praktikable Lösungsmöglichkeiten. 

Lassen Sie sich bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unterstützen, und zwar fachkundig und lösungsorientiert.