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Arbeitsschutz-Koordination als SiGeKo
Grundsätzlich ist jeder Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich und muss zur Vermeidung von Gefährdungen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Hier kommt auch der Organisationsverantwortung eine besondere Bedeutung zu.
Sind an einem Veranstaltungs- oder Produktionsort mehrere Beschäftigte unterschiedlicher Arbeitgeber gleichzeitig tätig, so müssen die Arbeiten abgestimmt und gegenseitige Gefährdungen ausgeschlossen werden.
Aus dieser Forderung folgt, dass eine übergeordnete Arbeitsschutzkoordination regelmäßig notwendig wird und der Veranstalter hier in der Pflicht steht. Denn als "Verursacher" ist er klar in der Organisationsverantwortung!
Aber auch bei der Beauftragung unterschiedlicher Nachunternehmer besteht hier dringender Handlungsbedarf.
Wenn die Veranstaltung rechtlich auf einer Baustelle stattfindet, sind hier noch einmal spezielle Anforderungen zu berücksichtigen:
In Abhängigkeit von Größe, Dauer und Gefährdungen bei den Arbeiten ist hier ein besonderer Koordinator nach Baustellenverordnung gefordert. Dieser SiGeKo muss über eine formale Qualifikation (nach RAB 30) verfügen. Zudem fordert die Baustellenverordnung unter bestimmen Voraussetzungen eine Vorankündigung bei der zuständigen Behörde und gegebenenfalls ergänzend die Erstellung eines sogenannten SiGe-Plans.
Ich unterstütze Sie als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Arbeitsschutzkoordination auf den unterschiedlichen Veranstaltungen und Produktionen. Zudem vefüge ich auch über die formale Qualifikation als SiGeKo und betreue Ihre veranstaltungstechnische Baustelle als Koordinator für die Arbeitssicherheit.
Das beinhaltet gegebenfalls auch die Erstellung des SiGe-Plans und anderer Unterlagen.
Sprechen Sie mich gerne unverbindlich zu den Erfordernissen an.