Für Versammlungsstätten und weitere bauliche Anlagen können ebenso wie für einzelne Veranstaltungen unterschiedliche behördliche Genehmigungen, Anzeigen und Abstimmungen notwendig sein.
Sowohl für Eigentümer und Betreiber einer baulichen Anlagen als auch für Veranstalter sind dabei viele Aspekte und Schnittstellen zu beachten,
insbesondere bei der Zuordnung und Abgrenzung von Zuständigkeiten.
Bei bestehenden baulichen Anlagen — insbesondere Versammlungsstätten — unterstütze ich bei der Prüfung der Genehmigungssituation und Zuständigkeitsorganisation.
Ebenso evaluiere ich im Rahmen einer Gap-Analyse die Umsetzung von bauordnungsrechtlichen Betriebsvorschriften und angrenzenden Anforderungen.
Für Veranstaltungen berate ich bei der individuellen Anzeigen- und Genehmigungsplanung und begleite die entsprechenden Verfahren und die Behördenkommunikation.
Für den Betrieb von Versammlungsstätten sind aufgrund der bauordnungsrechtlichen Vorgaben unterschiedliche Unterlagen notwendig. Diese müssen zudem regelmäßig überprüft und aktuell gehalten werden.
Welche Unterlagen das sind, ist je nach Versammlungsstätte und Bundesland unterschiedlich. Fest steht allerdings: Zuständig ist der jeweilige Betreiber.
In Betracht kommen insbesondere Bestuhlungs- und Rettungswegepläne (für jede Anordnung), Feuerwehrpläne, Brandschutzordnung (Teile A, B, C), Räumungskonzepte, Sicherheitskonzepte, Unterweisungsunterlagen sowie Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen.
Gerne erstelle ich für Sie entsprechende Unterlagen und übernehme (je nach Bundesland) auch die Behördenkommunikation für Genehmigungen oder Abstimmungen.
Sicherheitskonzepte sind mittlerweile für viele Veranstaltungen notwendig, insbesondere in größeren Versammlungsstätten oder bei erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Die Erstellung eines solchen Sicherheitskonzeptes ist ein interdisziplinärer Prozess und Bedarf der Einbeziehung unterschiedlicher Fachplaner. Auch die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben müssen aktiv eingebunden werden. Zumeist wird am Ende auch ein formales Einvernehmen hergestellt.
Bei der Sicherheitskonzeption unterstütze ich Sie bereits ab Planungsbeginn und fungiere bei Bedarf als Verfahrensverantwortlicher.
Soweit gewünscht berate ich auch vor Ort bei der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes oder evaluiere bereits vorhandene Sicherheitskonzepte.
In Versammlungsstätten mit Bühnenbetrieb müssen grundsätzlich qualifizierte “Verantwortliche für Veranstaltungstechnik (VfVt)” bestellt sein und als Bühnenfachkraft Veranstaltungen sicherheitstechnisch bewerten und begleiten — sicherstellen muss das der Betreiber.
In Mehrzweckhallen oder ab 50m² vorhandener Szenenfläche muss eine solche Person anwesend sowie mit der Versammlungsstätte und insbesondere mit den technischen Einrichtungen vertraut sein.
Möglich ist auch die Zusammenarbeit mit Aufsicht führenden Personen — das sind z. B. speziell qualifizierte Hauswarte, welche einen Teil der Veranstaltungen dann autark begleiten können. Entsprechende Schulungen (nach DGUV Information 215–322) biete ich an.
Ich verfüge als Meister für Veranstaltungstechnik mit amtlichem Befähigungszeugnis über die formelle Qualifikation als “Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik” sowie über eine mehr als 20jährige Erfahrung in dieser Tätigkeit.