Das Thema Arbeitsschutz birgt für alle Arbeitgeber und Unternehmer einige Herausforderungen — aus diesem Grund haben der Gesetzgeber und Ihr Unfallversicherungsträger eine verpflichtende Beratung durch einen Arbeitsschutzspezialisten vorgesehen.
Als qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit berate ich Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Arbeitsschutzverpflichtungen durch eine zielgerichtete sicherheitstechnische Betreuung. Ich unterstütze Sie unter anderem bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen sowie der Durchführung und angemessenen Dokumentation von Unterweisungen.
Für folgende Unfallversicherungsträger und Branchen verfüge ich über die für eine sicherheitstechnische Betreuung vorgeschriebenen Fachkundenachweise:
Unfallkassen (Öffentlicher Dienst insgesamt); VBG; BGHW; BGW; BG ETEM (Veranstaltungstechnik); BG Verkehr (Güterkraftverkehr)
Der Schaffung einer geeigneten Organisation kommt im Arbeitsschutz eine besondere Bedeutung zu — erst durch sie können alle relevanten Arbeitsschutzaspekte bei den betrieblichen Prozessen berücksichtigt werden.
Wichtig ist dabei insbesondere, dass Schutzmaßnahmen eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden, damit die Führungskräfte und Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
In diesem Zusammenhang kann die Einführung eines Managementsystems für den Arbeitsschutz (z. B. nach der internationalen Norm ISO 45001) einen hohen Wirkungsgrad entfalten und sich positiv auf alle betrieblichen Belange auswirken.
Bei der allgemeinen Gestaltung der Arbeitsschutzorganisation unterstütze ich Sie ebenso wie auf dem Weg zur Zertifizierung Ihres Arbeitsschutzmanagements gemäß ISO 45001 oder des AMS-System der VBG.
Arbeitsschutzkoordination wird immer notwendig, wenn Beschäftigte unterschiedlicher Arbeitgeber gleichzeitig an einem Arbeitsort tätig sind — regelmäßig ist bei größeren Veranstaltungen und Produktionen dazu ein Arbeitsschutzkoordinator erforderlich.
Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten, sich gegenseitig und ihre Beschäftigten über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu unterrichten sowie Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abzustimmen. Zudem muss sich der Betreiber der Arbeitsstätte vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber hinsichtlich der örtlichen Gefahren angemessene Anweisungen erhalten haben.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit und SiGeKo (Koordinator nach Baustellenverordnung) sowie geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik übernehme ich diese Aufgabe für Ihre Veranstaltungsprojekte. Dabei ist eine frühe und kontinuierliche Einbindung wichtig.
Flucht- und Rettungspläne sind für alle Bereiche von Arbeitsstätten notwendig, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte diese erfordern.
Regelmäßig ist das in Bereichen mit unübersichtlicher Fluchtwegführung, einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen oder einer erhöhten Gefährdung der Fall. Dort müssen Pläne an geeigneten Stellen aushängen.
Die Pläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein. Bei der Gestaltung sind Anforderungen aus unterschiedlichen Rechtsquellen einzuhalten.
Sprechen Sie mich gerne zur Erstellung und Überprüfung objekt- oder veranstaltungsbezogener Flucht- und Rettungspläne an.